Entwurf und Einführung der Leistungen "Ambulante Psychiatrische Pflege [APP]" ist ein relativ junges Ereignis auf dem Gesundheitssektor im Land Bremen. Im Jahr 1999 ist mit der AOK Bremen/Bremerhaven eine Modellphase ins Leben gerufen worden. Seit Ende des Projekts gibt es eine vertragliche Vereinbarung mit der AOK Bremen/Bremerhaven und der hkk. Mit der IKK Gesund Plus und den Betriebskrankenkassen des  BKK Landesverband Niedersachen-Bremen sind ebenfalls Verträge geschlossen worden.

Öffentliches Interesse an APP
Noch vor einigen Jahren war es klar, dass Menschen mit einer akuten psychischen Krise sofort in ein Krankenhaus eingewiesen wurden. Das hat sich dank der Arbeit der GAPSY verändert. Durch die Ambulante Psychiatrische Pflege werden Klinikaufenthalte vermieden oder verkürzt. Unsere Arbeit trägt dazu bei, dass die ambulante ärztliche Behandlung gesichert bleibt. Dies führt dazu, dass im Laufe der kommenden Jahre Kosten für die teure stationäre Behandlung eingespart werden können. Es setzt sich aber auch mehr und mehr die Erkenntnis durch, dass der betroffene Mensch zuhause wichtige Ressourcen behält, die die Genesung erleichtern. Konstante Bezugspersonen und die Hilfe zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gehören dazu. Hier setzt die APP an!

Wer erhält APP?
Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung zeichnet aus, dass sie die Fähigkeit verlieren, sich selbst zu versorgen oder ihre Bedürfnisse überhaupt wahrzunehmen. Oft sind sie stark in ihrer Kommunikation eingeschränkt.

Die Patienten der APP sind:

Seit dem 1. Juli 2005 gibt es Bundesrichtlinien für die Ambulante Psychiatrische Pflege. Sie legen fest, welche psychiatrischen Diagnosen verordnungsfähig sind. Für eine Behandlungsdauer von vier Monaten kann die APP verordnet werden. Es ist jetzt auch möglich, Ambulante psychiatrische Pflege und Soziotherapie parallel in Anspruch zu nehmen. Die Voraussetzung dafür ist, dass sich die Arbeitsinhalte deutlich voneinander unterscheiden.


Was leistet APP?
Wer verordnet die APP?
Wie wird APP abgerechnet?
Anforderungen an die APP
Ihre persönlichen Ansprechpartner/-innen

 


Ambulante Psychiatrische Pflege [APP]


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