Die kontinuierliche Begleitung Netzwerkverträge zur seelischen Gesundheit (NWV)
Psychische Erkrankungen verlaufen oft in Wellen und es braucht Zeit für die Genesung. Deshalb hat die GAPSY gemeinsam mit verschiedenen Krankenkassen ein Programm ins Leben gerufen, in dem Sie kontinuierlich auf Ihrem Weg begleitet werden: die Netzwerkverträge NWV.
Netzwerkverträge der GAPSY – was bedeutet das?
Die Netzwerkverträge verbinden ambulante psychiatrische Pflege (APP), Soziotherapie (ST), fachärztliche Behandlungen, Kriseninterventionen und die Möglichkeit der Aufnahme in die Rückzugsräume (RZR) der GAPSY in kritischen Situationen.
Fachlich koordiniert ergibt sich eine ganzheitliche Behandlung, die verlässlich ist und über einen langen Zeitraum genau die Hilfe anbietet, die eine spürbare Verbesserung Ihrer Situation möglich macht und Klinikaufenthalte weitgehend vermeidet.
Wir helfen Ihnen, ein Sicherheitsnetz für Alltag und Krise zu schaffen. Vorbeugung und Krisenprophylaxe stehen im Vordergrund. In einer Krise sind wir rund um die Uhr für Sie erreichbar. Wenn nötig, stehen Ihnen die Rückzugsräume der GAPSY über Nacht zur Verfügung. Auch wenn ein stationärer Aufenthalt notwendig ist, halten wir Kontakt zu Ihnen.
Im Mittelpunkt stehen Sie. Das Behandlungskonzept der Netzwerkverträge ist ein flexibles und individuelles Angebot. Es ist ganz auf Ihre persönliche Lage zugeschnitten. Auf Wunsch beziehen wir Ihre Familie, ihre Vertrauenspersonen in die Behandlung ein und suchen miteinander nach Wegen und Möglichkeiten, Ihnen beizustehen und mit schwierigen Situationen umgehen zu lernen. Gemeinsam werden Frühwarnzeichen ermittelt und hinterfragt, um künftigen Krisen entgegenzuwirken.
Wie funktionieren die Netzwerkverträge?
Zu Beginn der Behandlung erstellen die Ärztin oder der Arzt gemeinsam mit Ihnen und dem Team der GAPSY einen Genesungsplan, der fortlaufend angepasst wird. Inhalte könnten zum Beispiel sein: der Aufbau einer Tages- und Wochenstruktur, entlastende Gespräche und die Organisation weiterführender Hilfsmaßnahmen, die Unterstützung bei der Medikamenteneinnahme oder die Begleitung zu Arztbesuchen.
Welche Rahmenbedingungen gelten für die besondere Versorgungsform „Netzwerkverträge”?
Die Netzwerkverträge sind ein spezielles Angebot einiger Krankenkassen. Die sogenannten „besonderen Versorgungsformen” nach § 140a SGB V können außerhalb der Regelversorgung angeboten werden. Die Netzwerkverträge sind in der Regel auf drei Jahre angelegt. In dieser Zeit können alle Patient*innen die einzelnen Leistungen nach Bedarf und Absprache jederzeit in Anspruch nehmen. Gesonderte Antragstellungen, Kostenklärungen oder Verordnungen sind nicht erforderlich.
Für wen sind Netzwerkverträge geeignet?
Hier ein Kriterienkatalog der Krankenkassen für die besondere Versorgungsform „Netzwerkverträge”:
- Sie sind seit mindestens einem Jahr in einer der beteiligten Krankenkassen versichert.
- Ihre psychische oder psychosomatische Erkrankung kann mit den Leistungen des Netzwerkvertrags behandelt werden.
- Sie wurden in den letzten 12 Monaten mindestens einen Tag stationär behandelt oder bekommen regelmäßig Antidepressiva oder Neuroleptika verordnet.
- Sie wohnen in Bremen, Bremerhaven und umzu.
- Ihre Teilnahme an dem Vertrag der Netzwerkverträge ist freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden.
Welche Vorteile hat ein Netzwerkvertrag?
- Verlässliche Hilfe mit individuell abgestimmten Leistungen in Ihrem persönlichen Umfeld.
- Eine langfristige Versorgung ohne zwischenzeitliche Antragstellungen und Zuzahlungen.
- Feste und kompetente Ansprechpartner rund um die Uhr auch kurzfristig im Falle einer Krise.
- Die GAPSY Rückzugsräume während einer Krise.
Ein vertrauensvolles Miteinander ist uns wichtig, wie auch der Erhalt Ihrer Autonomie und Selbstverantwortung!